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  Gemeinde Heinrichsdorf
(
Kreis Ostprignitz-Ruppin [OPR], Land Brandenburg)
                                                                                                                                                                                                                                                                                         

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Vogelgrippe

Freilandgeflügelhaltung, Kennzeichnung von Eiern, 

Die Freilandhaltung von Geflügel ist seit dem 10.05.2006 wieder teilweise erlaubt: 

Mit der am 10. Mai 2006 in Kraft getretenen Geflügelaufstallungsverordnung ist die Freilandhaltung in vielen Regionen Brandenburgs wieder möglich. Die Verordnung enthält den Grundsatz der Stallhaltung für Geflügel, wobei eine Volierenhaltung der Stallhaltung gleichgesetzt ist.
Ausnahmen können von den Veterinärämtern der Kreise erteilt werden, soweit sich die Geflügelhaltung nicht in wegen Geflügelpest eingerichteten Restriktionsgebieten in Gebieten, in denen sich wild lebende Wasservögel sammeln oder in einem geflügeldichten Gebiet befindet.

Raben

Für Brandenburg gilt, dass in Gebieten, in denen sich wild lebende Wasservögel vorzugsweise sammeln, keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Konkret sind dies die Ramsar-Gebiete. Die Ramsar-Konvention, der die beiden deutschen Staaten schon 1976 beigetreten sind, ist ein internationales Abkommen zum Schutz der Feuchtgebiete unter Federführung der UNESCO. Im Rahmen der in Ramsar verabschiedeten Konvention wurden "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" (FIB) ausgewiesen. In Brandenburg sind davon drei Gebiete betroffen:

Unteres Odertal bei Schwedt 
Niederung der Unteren Havel / Gülper See 
Teichgebiet Peitz 

Die geflügeldichten Regionen werden kurzfristig durch die Veterinärämter der Kreise ermittelt. Die Genehmigung der Freilandhaltung erfolgt unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien per Allgemeinverfügung, in der auch alle Verpflichtungen der Tierhalter, die Freilandhaltung betreiben, enthalten sind.
Mit diesen Vorgaben kann für die Geflügelhalter schnell Klarheit geschaffen werden und eine Antragsflut wird vermieden.

Kükenstall       Vogelgrippe - Ausbreitung

Die Geflügelhalter sind allerdings darauf hinzuweisen, dass die Freilandhaltung mit zahlreichen Verpflichtungen von der Anzeigepflicht über seuchenhygienische Maßnahmen bis zu Untersuchungsverpflichtungen verbunden ist.

Diese Verpflichtungen sind sorgsam einzuhalten, da das Gefährdungspotential für einen Eintrag der Geflügelpest aus der Wildvogelpopulation weiterhin besteht.
Märkte und Ausstellungen bleiben weiterhin grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind auch hier unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtigste Forderung ist weiterhin, Nutz- und Hausgeflügel von Wildgeflügel zu trennen. Geflügelhalter sollen ihre Tiere durch Maßnahmen, die ein Eindringen von Kot und einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern, schützen. Die Futterplätze dürfen nicht für Wildvögel zugänglich sein.

Ob die Freilandhaltung von Geflügel in Deutschland demnächst wieder erlaubt sein wird, steht noch zur Diskussion. Vorerst hat der Nationale Krisenstab, der aus Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der Länder und der Geflügelwirtschaftsverbände besteht, beschlossen, die Aufstallungspflicht über den 30.04. hinaus bis zum 15. Mai dieses Jahres zu verlängern.


Weiterführende Informationen:
Vogelgrippe.ws  NABU
 Umwelt - Brandenburg BfVEL PDF 1)

Kennzeichnung von Eiern


Ein anderer Termin, der für die Freilandhühnerhalter wichtig ist, ist der 12. Mai. An diesem Tag lief die Frist aus, bis zu der die Eier von ehemaligen Freilandhennen auch weiter als Freilandeier gekennzeichnet werden durften. Diese Frist galt seit dem Beginn der Aufstallungspflicht (17. Februar) für 12 Wochen. Seitdem müssen die Eier als Bodenhaltungseier vermarktet werden.


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